Poolnudel-Aktion am 12.6.2021 in der Söflinger Straße

Seit April 2020 sind in der Straßenverkehrsordnung Mindest-Überholabstände von 1,50 Metern inner- und zwei Metern außerorts vorgeschrieben. Dies ist vielen Autofahrenden leider nicht bekannt, wie es die täglichen Erfahrungen im Straßenverkehr zeigen. Bekannt ist vielen auch nicht, dass der Mindest-Überholabstand auch an Schutzstreifen, genauso wie an Radfahrstreifen gilt.

Um die Autofahrenden für dieses Thema zu sensibilisieren, veranstaltete der ADFC am Samstag, dem 12.6.21 in der Söflingerstraße eine Poolnudel-Aktion zwischen Magirusstraße und Söflinger Wendeschleife.

An manchen Stellen ist die Fahrbahn so schmal, dass die Autofahrenden an sich gar nicht überholen dürften. An der engen Stelle auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle Magirusstraße z. B. ist dies jedoch die Regel. Der Schutzstreifen dort führt zudem gefährlich nah an parkenden Autos entlang. Fahren die Radfahrenden ganz rechts, um mehr Abstand zu den überholenden Autos zu haben, laufen sie Gefahr, mit einer aufgehenden Tür der parkenden Autos zu kollidieren. Fahren sie mit ausreichend Abstand zu den parkenden Autos, werden sie viel zu dicht überholt. Und manchmal auch noch angehupt.

Die Söflinger Straße, insbesondere der Abschnitt zwischen Magirusstraße und Söflinger Wendeschleife, ist eine Radhauptverbindung. Sie sollte eigentlich für Radfahrende eine sichere Infrastruktur bieten. Hier muss dringend eine Lösung gefunden werden.

Erst wenn sich Menschen sicher fühlen, steigen sie aufs Rad. Und genau das ist das Ziel: Ein höherer Radverkehrsanteil macht eine Stadt lebenswerter und ist außerdem wichtig, wenn es darum geht, die Klimaziele in Ulm zu erreichen.

Katrin Voß-Lubert

© ADFC Ulm / Alb-Donau 2024

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